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RoHS-Bezeichnung auf unserer Webseite: Alle mit der RoHS-Bezeichnung ausgewiesenen Artikel erfüllen die Anforderungen der RoHS-EU-Richtlinie.
Mit unserer Suchmaschine sollte man den gewünschten Artikel finden. Für RoHS-konforme Produkte wird in der Spalte "Artikel, Symbol und Beschreibung" die Bezeichnung RoHS ausgewiesen.
Alle unsere Informationen über RoHS-Konformität basierend auf den Angaben, die unsere Lieferanten bereitstellen.
Die schnelle Entwicklung der Technik und Technologie von Elektro- und Elektronikgeräten hat in immer kürzerer Zeit zur Entstehung neuer Gerätegenerationen geführt. Dadurch verkürzte sich die aktive Lebenszeit dieser Geräte. Zwangsläufig wuchs die Menge der Abfälle, die viele gefährliche Stoffe enthielten: z.B. Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium, Blei und sechswertigen Chrom, oder ebenfalls unsere Umwelt gefährdende Flammhemmer. Hierdurch wurde die Europäische Union veranlasst, das Gefahrenpotential durch neue Richtlinien möglichst zu begrenzen. Aus diesem Grunde wurde auch die RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in ausgesuchten Produkten erlassen.
Anfang des Jahres 2005 führte die Firma TME mit großem Aufwand die neue EU-Richtlinie ein und passt ihr Angebot seitdem ständig der RoHS-Richtlinie an. Wir wollen unser Angebot voll umweltfreundlich gestalten. Das hängt jedoch auch von den Möglichkeiten der Hersteller elektrischer und elektronischer Bauelemente ab. Entsprechend den Erwartungen unserer Kunden wurde von TME ein Kontrollsystem zur Überprüfung der Konformität der Bauelemente mit der RoHS-Richtlinie eingeführt. Dies erlaubt auch während der Übergangszeit der Einführung der Richtlinie eine reibungslose Zusammenarbeit mit unseren Abnehmern.
TME hilft Ihnen gerne bei der Umsetzung dieser Richtlinie; es steht uns mannigfaltiges Informationsmaterial zu diesem Thema zur Verfügung; auch bieten wir Fachberatungen an und liefern alle zugängliche Information über Konformität der Bauelemente einzelner Hersteller mit der RoHS-Richtlinie
Alle Fragen und Bemerkungen richten Sie bitte an die E-Mail Adresse: [email protected]
Nunmehr stellen wir kurz die wichtigsten Punkte der RoHS-Richtlinie vor.
Ab 1. Juli 2006 tritt die RoHS (Restriction of use of certain Hazardous Substances) -Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz unserer Umwelt in Kraft. Sie verbietet in Elektro- und Elektronikgeräten den Einsatz von 6 gefährlichen Stoffen (über einen jeweils zulässigen maximalen Konzentrationshöchstwert):
Die RoHS-Richtlinie ist direkt aus der WEEE (Waste from Electrical and Electronic Equipment)-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) abgeleitet und eng mit ihr verbunden. Beide Richtlinien dienen der Reduzierung der Elektro- und Elektronikabfälle und Verringerung der Risiken der Umweltverschmutzung in diesem Bereich.
Es wird ein Konzentrationshöchstwert von jeweils 0,1 Gewichtsprozent jeden Stoffes (außer Cadmium)und von 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff toleriert. Diese Konzentrationswerte beziehen sich nicht auf das Gewicht des Endgeräts oder Bauelements, sondern auf das Gewicht des homogenen Werkstoffes - homogenes Material, das mechanisch von den anderen Materialen getrennt werden kann. Dies ist eine eindeutige Festlegung der Europäischen Union.
Die RoHS-Richtlinie betrifft folgende Gerätekategorien:
Die RoHS-Richtlinie gilt zwar nur in den Märkten der Europäischen Union. Wegen der fortschreitenden Globalisierung auch in der Elektronikindustrie ist sie jedoch schnell zum Weltstandard geworden. So wird in vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union ebenfalls auf die Anpassung an die RoHS-Richtlinie hingearbeitet.
Ab dem 1. Juli 2006 muss jedes Gerät, das der RoHS-Richtlinie unterliegt und neu auf den EU-Markt kommt, auch der RoHS-Richtlinie genügen. Davon sind sowohl Geräte betroffen, die in die Europäische Union importiert werden, als auch solche, die zum Verkauf bestimmt sind und in der Europäischen Union hergestellt werden.
Die RoHS-Richtlinie ist auf Endgeräte beschränkt; Bauelemente und Halbprodukte, aus denen Endgeräte hergestellt werden, sind davon nicht betroffen. Da ein Endgerät in der Regel nur dann der RoHS-Richtlinie genügen kann, wenn es auch seine Bauteile tun, werden Hersteller Bauelemente benötigen, die der RoHS-Richtlinie genügen.
Mit der Überprüfung der Durchsetzung der Richtlinie wurde eine Behörde beauftragt, die den Hersteller nach Einhaltung der RoHS-Richtlinie überprüfen kann. Bei Unstimmigkeiten kann eine Strafe verhängt werden, die sogar zur Rücknahme des Produktes aus dem Europäischen Markt führen kann.
Auf Grund fehlender technischen Alternativen lässt die RoHS-Richtlinie einige Ausnahmen zu.
Zu den wichtigsten Ausnahmen gehören Blei und Quecksilber. Blei kann eingesetzt werden:
Quecksilber kann eingesetzt werden:
Unter bestimmten Umständen wird auch Cadmium-Beschichtung und 6-wertiges Chrom zugelassen.
Auf Grund von weiteren Anfragen zu den Ausnahmen können weitere Ausnahmen zugelassen werden; in diesem Fall kann es sich nur um zeitlich begrenzte Ausnahmen handeln.
Produkte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (mit Ausnahme von Komponenten), müssen das CE-Zeichen tragen; zusätzlich haben die Hersteller ihre eigenen Systeme von Kennzeichnungen eingeführt, um die eindeutige Identifizierung dieser Produkte durch den Kunden zu erleichtern.
Die Richtlinie hat nicht nur große Auswirkungen direkt auf Hersteller und Lieferanten, sondern beeinflusst auch Logistik, Qualitätskontrolle, Lagerbestände, Lieferungen und ebenfalls die Endkunden. Die RoHS-Richtlinie wirkt sich auch auf nicht direkt von ihr betroffenen Produkte aus, da deren Hersteller im Voraus auch potentielle Produktanwendungen berücksichtigen müssen.
Die Europäische Union erfordert eine Erklärung über die Einhaltung der RoHS-Richtlinie für Produkte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (mit Ausnahme von Komponenten). Darüber hinaus können die Kunden Nachweise der Konformität in Form von vollständigen Unterlagen verlangen. Es wird auch praktiziert, die RoHS-Komponenten auf der individuellen Verpackungen und Sammelverpackungen, auf den Rechnungen sowie auf den Lieferscheinen zu kennzeichnen.
Einige Hersteller kennzeichnen ihre Produkte mit green und PB free. Diese Kennzeichnungen bedeuten keine RoHS-Konformität. Green beschreibt ein Produkt mit reduzierten Schadstoffmengen, das jedoch nicht zum Löten geeignet ist (höhere Löttemperaturen). PB free kennzeichnet ein Produkt als bleifrei.
Durch die Beschränkung des Einsatzes gefährlicher Stoffe wurde die Einführung neuer und teuerer Metalle und deren Verbindungen im Herstellprozess notwendig. Um eine Produktion gemäß der RoHS-Richtlinie zu gewährleisten, muss auch der Herstellprozess selbst verändert werden. Das alles führte zu gestiegenen Herstellkosten RoHS-konformer Produkte.
Herkömmliche Lötlegierungen sollten nicht mehr in den Herstellprozessen verwendet werden. Der wichtigste von der RoHS-Richtlinie verbotene Stoff ist Blei. Die EU konnte sich aber nicht auf eine eindeutige bleifreie Alternative festlegen. Am verbreitetsten sind Legierungen auf Basis von Zinn, Kupfer und Silber (SAC-Legierung). Hier liegt der Schmelzpunkt aber höher.
Die volle Übereinstimmung mit der RoHS-Richtlinie verlangt nicht nur die Beschränkung gefährlicher Stoffe, sondern auch die Anpassung von Bauelementen an bleifreies Löten.
Die Bauelemente müssen höhere Löttemperaturen vertragen, da bleifreie Legierungen leider bei einer ca. 40°C höheren Temperatur als Zinn/Blei Lötlegierungen schmelzen. Die hierbei notwendige Verlängerung der Lötzeit beeinflusst zusätzlich negativ die Lötverbindung. Eine Alternative zu den neuen Lötlegierungen sind elektrisch leitende Klebe-ECAs (Electrically Conducting Adhesives), die aber zur Zeit noch nicht weit verbreitet sind.
Die oben aufgeführten Informationen beschreiben nicht vollständig den reichhaltigen Inhalt der RoHS-Richtlinie. Wir hoffen aber, Ihnen die Probleme und ihre Lösungen näher gebracht zu haben.
Die am 31. März 2015 eingeführte delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 der Kommission hat Anhang II der Richtlinie 2011/65 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates geändert und die Liste der Stoffe ergänzt, die RoHS III unterliegen. Die Ergänzung der Liste befindet sich unten:Die in die RoHS III hinzugefügten Stoffe - Anforderungen ab 22.07.2019
Wichtig:
Die Beschränkungen für DEHP, BBP, DBP und DIBP gelten nicht für Kabel oder Ersatzteile, die zur Reparatur, Wiederverwendung, Aktualisierung der Funktionalität oder Verbesserung der Fähigkeiten von Elektro- und Elektronikgeräten bestimmt sind, die vor dem 22. Juli 2019 in Verkehr gebracht wurden, oder für Medizinprodukte, einschließlich Geräte für die In-vitro-Diagnostik, Medizinprodukte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente, einschließlich Instrumente zur Überwachung und Kontrolle in Industrieanlagen, die vor dem 22. Juli 2021 in Verkehr gebracht wurden.